Kaufpreisermittlung

Die Bestimmung des Kaufpreises ist ein zentraler Punkt beim Unternehmensverkauf. Verbindliche Vorgaben zur Kaufpreisbestimmung gibt es nicht, der Preis bleibt meist Verhandlungssache. Üblicherweise orientiert er sich am Wert des Unternehmens. Als Grundlagen dieser Wertermittlung dienen der Substanzwert (Vermögenswert) sowie der Ertragswert des Unternehmens. Es gibt dabei fast 30 verschiedene Methoden. Im Gebäudereinigungshandwerk wird allerdings immer häufiger der reine Ertragswert zugrunde gelegt, besonders dann, wenn dieser den Substanzwert übersteigt.

 

Diese Vorgehensweise wird umso verständlicher, wenn man berücksichtigt, dass bei der Substanzwertmethode die einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten isoliert betrachtet werden und bei den Ertragswertmethoden der nachhaltig erzielbare Unternehmensertrag. Dabei wird anhand des in der Vergangenheit erzielten Ertrages eine Prognose für die zukünftigen Erträge erstellt.

 

Die heutige Kaufpreisbestimmung ist sehr viel komplexer und basiert auf dem operativen Gewinn des Unternehmens (EBIT – Gewinn vor Ertragssteuern und vor Zinsaufwand). Auch das so genannte EBITDA (EBIT plus AfA) kann zugrunde gelegt werden, wobei notwendige Ersatzinvestitionen und der theoretische Einsatz des erforderlichen Working Capitals Berücksichtigung finden können. In der Dienstleistungsbranche liegt der durchschnittliche Transaktionsfaktor beim 2,8-fachen des EBITS, im Bereich der Gebäudeservices immer noch beim drei bis vierfachen des EBITS auf der Abrechnungsbasis Cash- und Debt-free, das heißt, alle Finanzverbindlichkeiten werden am Übergabestichtag gegen die im Unternehmen vorhandenen Finanzguthaben gegengerechnet.